Verkehrswertgutachten
- 4. Juni 2024
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- Mareike Vögele
Verkehrswertgutachten
Umfangreich. Nachvollziehbar. Gesetzeskonform.
Das Verkehrswertgutachten ist das umfangreiste Gutachten und umfasst leicht vierzig und mehr Seiten. Es ist an die Gesetze und Richtlinien gebunden und wird wie folgt in §194 BauGB definiert:
Die Verkehrswertermittlung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes erfolgt ohne Rücksicht auf ungewöhnlich oder persönliche Verhältnisse.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, den das Bewertungsobjekt zum Wertermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, den sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert ist somit, der am wahrscheinlichsten erzielbare Preis für ein bebautes oder unbebautes Grundstück und ist dabei immer objektiv, neutral und weisungsfrei und wird nach gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren im Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ermittelt.
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