Kurzgutachten
- 4. Juni 2024
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- Mareike Vögele
Kurzgutachten
Nachvollziehbar. Seriös. Fundiert.
Das Kurzgutachten hat im Vergleich zum Verkehrswertgutachten einen reduzierten Umfang und umfasst ca. zwanzig bis dreißig Seiten.
Es wird in der gleichen Modellkonformität wie das Verkehrswertgutachten und in Anlehnung an die geltenden Richtlinien und Standards erstellt, mit verständlichen und nachvollziehbaren Inhalten.
Beim Kurzgutachten erhältst du ebenso eine objektive, neutrale und weisungsfrei Schätzung des Marktwertes deiner Immobilie oder Grundstückes.
Wichtig, ein Kurzgutachten eignet sich nur, wenn es sich bei deinem Anliegen um eine private Angelegenheit handelt, da das Kurzgutachten von öffentlichen Stellen, wie z.B. Gerichten und dem Finanzamt nicht anerkannt wird.
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